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SPD – Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen

07.01.2019
Aktualisierung vom 16.02.19: Hier die Formulierung der Vorlage für die Gemeinderatssitzung am 18.02.2019: Entsprechend des Beschlussvorschlags der Verwaltung, aber auch gemäß der Formulierung des Antrags der SPD-Fraktion vom 30.11.2018, wären für die vorstehenden Maßnahmen nach derzeitiger Rechtslage Beiträge zu erheben – es sei denn, eine Abschaffung der Beitragspflicht durch den Landesgesetzgeber würde noch vor einer tatsächlicher Beitragserhebung fallen. – Hauptstraße – Ausbau Windecker Straße, 1. Bauabschnitt – Ausbau Windecker Straße, 2. Bauabschnitt – Ausbau Erlenweg

Das dürfte noch Ärger geben, denn in Frechen wird das anders gehandhabt: Aktualisierung vom 16.02.19: Hier die Formulierung der Vorlage für die Gemeinderatssitzung am 18.02.2019: Entsprechend des Beschlussvorschlags der Verwaltung, aber auch gemäß der Formulierung des Antrags der SPD-Fraktion vom 30.11.2018, wären für die vorstehenden Maßnahmen nach derzeitiger Rechtslage Beiträge zu erheben – es sei denn, eine Abschaffung der Beitragspflicht durch den Landesgesetzgeber würde noch vor einer tatsächlicher Beitragserhebung fallen. – Hauptstraße – Ausbau Windecker Straße, 1. Bauabschnitt – Ausbau Windecker Straße, 2. Bauabschnitt – Ausbau Erlenweg

Das dürfte noch Ärger geben, denn in Frechen wird das anders gehandhabt: https://www.ksta.de/region/rhein-erft/frechen/strassenbaubeitraege-anlieger-in-frechen-schoepfen-hoffnung---neue-regelung-in-sicht-32048386

Die Windecker Verwaltung – und auch die zustimmende Politik – entscheiden hier möglicherweise nicht rechtssicher …

Am 30.11.2018 stellt die Windecker SPD folgenden Antrag. Allerdings wurde der Tagesordnungspunkt zur weiteren Beratung in den nächsten Haupt- und Finanzausschuss am 21.01.2019 verwiesen. Inhalt des Antrags: Es soll abgewartet werden, bis die Landesregierung NRW die Initiative des Bundes der Steuerzahler, die vorliegenden Bürgerbegehren und div. Anträge von Landtagsparteien und Interessenverbänden zur Umsetzung einer neuen bürgerfreundlichen Abgabenordnung beraten und beschlossen hat. Danach ist die dann vorliegende rechtskräftige Regelung zur Abrechnung von Straßenbaumaßnahmen anzuwenden. Sollte der Gesetzgeber in der neuen Gesetzesvorlage zur Abrechnung von Straßenbaumaßnahmen auch die bereits beschlossenen Maßnahmen mit einbeziehen, so wird diese Regelung ebenfalls übernommen. Die Gemeinde Windeck sollte keine neuen Straßenbauprojekte, bei denen eine finanzielle Belastung der Anlieger zu erwarten ist, beschießen, bis die Gesetzeslage durch die NRW-Landesregierung geklärt ist.

Die Verwaltung reagierte darauf mit folgender Vorlage: Der vorliegende Antrag sieht vor, dass neue Straßenausbaumaßnahmen, bei denen die jeweiligen Anlieger finanziell belastet werden, solange ausgesetzt werden, bis die geplante Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) abgeschlossen ist.

Beschlussvorschlag: Auf die Festsetzung und Erhebung von Beiträgen nach § 8 Abs. 1 KAG NRW i.V.m. der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Windeck vom 17.12.2001, wird bis zum 31.12.2021 für solche beitragspflichtigen Maßnahmen im Sinne der vorbezeichneten Vorschriften verzichtet, für die ein Ausbaubeschluss nach dem 18.12.2018 gefasst wird.

Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, lediglich die Abrechnung künftiger Straßenausbaumaßnahmen nach § 8 KAG NRW befristet aufzuschieben.

Hier die Chronologie:

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