01. September 2013
Gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen rege ich Folgendes an:
Der Gemeinderat der Gemeinde Windeck möge bei seiner nächsten Sitzung Folgendes beschließen:
Der Rat der Gemeinde Windeck beschließt die Beibehaltung der Öffnungszeiten der Sauna in Dattenfeld von Montag bis Sonntag.
Begründung: Im Rahmen der Sanierungsarbeiten des Hallenbades in Dattenfeld und deren Finanzierung durch das Konjunkturpaket II, wurde auch die im Gebäude befindliche Sauna saniert. Die Sauna ist nun auf einem sehr guten technischen Stand und wird sehr kompetent und vorbildlich durch das Personal der Gemeinde Windeck betrieben. Leider wird die Sauna aber seit der Sanierung nicht mehr so hoch frequentiert wie vor der Sanierung. Daher bleibt die Sauna in einem ersten Schritt montags geschlossen. Es bleibt abzuwarten, ob dies nur der erste Schritt vor der Schließung der frisch sanierten Sauna ist. Die widersinnige Situation, dass die Gemeinde einerseits die Sauna mit hohem finanziellen Aufwand saniert, aber andererseits nichts gegen den Besucherschwund dieser Sauna unternimmt, ist keine zufriedenstellende Situation. Die Gemeinde übernimmt in dieser Situation die Rolle des Dienstleisters, wie jeder andere privatwirtschaftliche Investor auch. Das unternehmerische Handeln der Gemeinde kann sich nicht auf eine Reduzierung der Öffnungszeiten beschränken, vielmehr müssen die Ursachen für den Besucherschwund ermittelt werden und entsprechend gegengesteuert werden. Ursächlich für den Besucherschwund sind z.B. folgende Punkte:
Folgende Punkte sollten verbessert werden:
Ich bitte alle Parteien diesen Antrag zu unterstützen.
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~~DISQUS~~