18. Dezember 2022
Warum weigert sich die Staatsanwaltschaft, gegen RWE Power wegen Klima- und Feinstaubtoten zu ermitteln?
Nichtregierungsorganisationen übergeben Petition mit 4.370 Unterschriften an Staatsanwaltschaft Köln
Köln – Nichtregierungsorganisationen übergeben heute Mittag die Petition „Tötungsdelikte: Strafanzeige gegen die RWE Power AG“ an einen Vertreter der Staatsanwaltschaft Köln. 4.370 Menschen haben bis heute die Petition unterzeichnet. Zum Gedenken an Tausende Menschen, die jährlich infolge der Emissionen der RWE-Kraftwerke sterben, werden bei der Mahnwache am Kölner Justizzentrum Grablichter angezündet.
Nachdem der Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer, jetzt mitgeteilt hat, dass seine Behörde die Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Essen abgegeben habe, fordern die Juristinnen und Juristen und die sie unterstützenden Nichtregierungsorganisationen die Staatsanwaltschaft auf, ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und Straftaten, die ihr bekanntwerden, aufzuklären und strafrechtlich zu verfolgen (§§ 152, 160, 163 Abs.1 StPO).
„Wie bereits im Fall einer ähnlichen Strafanzeige entzieht sich die Staatsanwaltschaft Köln erneut ihrer Verantwortung, wegen des Vorwurfs von Tötungsdelikten gegen Verantwortliche des RWE-Konzerns zu ermitteln“, so Rechtsanwalt Dr. Heinrich Comes, einer der Anzeigensteller. „Nach unserer Rechtsauffassung haben Vorstand und Aufsichtsrat der RWE Power AG bewusst in Kauf genommen, dass durch die klimaverändernde, umweltzerstörende und gesundheitsschädliche Förderung und Verstromung von Kohle im Rheinischen Braunkohlerevier in den letzten zwei Jahrzehnten eine Vielzahl von Menschen zu Tode gekommen sind.“
„Zuständig ist ganz klar die Staatsanwaltschaften Köln, weil sich der Sitz der RWE-Tochtergesellschaft RWE Power AG nach wie vor in Köln befindet“, erklärt Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. „Strafanzeige wurde auch bei den Staatsanwaltschaften Aachen und Mönchengladbach erstattet, weil die Braunkohletagebaue Garzweiler und Hambach sowie die Kraftwerke, die von RWE Power betrieben werden, sich geografisch in der Nähe dieser Staatsanwaltschaften befinden.“
„In der Strafanzeige beziehen wir uns unter anderem auf die wissenschaftliche Studie „Last Gasp“ von Climate Action Network, die zu dem Ergebnis kommt, dass im Jahr 2016 statistisch 1.880 Menschen nur infolge der Schadstoff-Emissionen der Kohlekraftwerke der RWE AG vorzeitig verstorben sind“, betont die Atmosphärenforscherin Rosa Gierens, die an der Studie mitgearbeitet hatte.
„Die Einbringung von Schadstoffen in die Atemluft ist gesundheitsschädlich und für kleine Kinder besonders gefährlich – dies beginnt bereits mit einer Feinstaub-belasteten Schwangerschaft“, berichtet der Kölner Kinderarzt Christian Döring. „Die DNA-schädigenden und krebserregenden Atemgifte aus Kohlekraftwerksemissionen gehen über den Mutterkuchen in die Zellkerne der ungeborenen Babys. Es folgt eine erhebliche Zunahme untergewichtiger Mangel- und Frühgeburten. In einem wissenschaftlichen Vergleich wurde nachgewiesen, dass nach Abschaltung eines Kohlekraftwerks Kinder deutlich weniger zentrale neurologische Einschränkungen der kindlichen Entwicklung haben als Kinder mit emissionsbelasteter Schwangerschaft“, so Döring.
„Während Staatsanwaltschaften nicht lange zögern, gegen Klimaaktivist*innen zu ermitteln, geben sie vor, im Fall von Strafanzeigen gegen Konzerne wie RWE keine Veranlassung zur Ermittlung feststellen zu können“, so Emilio Alfred Weinberg von der Initiative RWE-Tribunal. „Mit der aktuellen Strafanzeige haben wir der Staatsanwaltschaft zusätzliche Beweismittel zu den Ursachen und Auswirkungen der Klimakatastrophe vorgelegt. Diese Beweismittel stellen einen Zusammenhang zwischen den Extremwetterereignissen und Todesopfern 2021 im Ahrtal und der durch die Braunkohleverstromung miterzeugten Erderhitzung und Klimakatastrophe her. Wir haben jetzt eine deutlich verschärfte Bestandsaufnahme und Prognostik hinsichtlich der Klimakrise, wie u.a. der letzte Bericht des Weltklimarats IPCC deutlich macht.“ Die Strafanzeige wurde am 29. September von Rechtsanwalt Dr. Heinrich Comes, 20 weiteren Jurist*innen und der Initiative RWE-Tribunal bei den Staatsanwaltschaften Köln, Aachen und Mönchengladbach erstattet. Auch die Staatsanwaltschaften in Aachen und Mönchengladbach haben die Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Essen abgegeben.
„Unsere Strafanzeige von 2018 war von der Staatsanwaltschaft Essen und dann der Generalstaatsanwaltschaft Hamm 2019 zurückgewiesen worden“, sagte Rechtsanwalt Comes. „Die hierfür dargelegten Gründe waren nicht nachvollziehbar. Bei unserer aktuellen Anzeige haben wir gegenüber 2018 unsere Argumentation nachgeschärft und viele neue stichhaltige Belege vorgelegt, die aufzeigen, warum von Tötungsdelikten durch RWE-Verantwortliche auszugehen ist.“
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Quellen:
https://www.kritischeaktionaere.de/rwe/warum-weigert-sich-die-staatsanwaltschaft-gegen-rwe-power-wegen-klima-und-feinstaubtoten-zu-ermitteln/
https://www.jungewelt.de/artikel/440792.verursacherprinzip-fehlender-verfolgungseifer.html?sstr=Fehlender%7CVerfolgungseifer
https://www.rwe-tribunal.org/
https://www.de-ipcc.de/119.php
~~DISQUS~~