20. Juli 2015
Update vom 2015-07-24: Mehr als 250.000 Menschen „schwer enttäuscht“ aus dem general-anzeiger-bonn.de. » …Verärgert ist der Ortsverband Hennef der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn über das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zum nächtlichen Fluglärm. „Die mehr als 250.000 im Umland von Köln/Bonn vom Nachtfluglärm Betroffenen sind schwer enttäuscht worden, zumal das Gericht nicht einmal eine Revision zugelassen hat“, sagte der Vorsitzende Helmut Schumacher. „Damit ist wieder offenkundig geworden, dass das Umfeld von Köln/Bonn der deutsche Nachtfluglärm-Mülleimer zu bleiben hat.“ …« Das ist doch zumindest mal eine objektiv gute Presse …
Update vom 2015-07-22: „Fehlurteil“ des OVG Münster. Zitat aus dem KSTA: »…. Weil das OVG in Münster keine Revision im Rechtsstreit um den Nachtflug am Flughafen Köln/Bonn zugelassen hat, haben die Anwohner aus Siegburg und Lohmar nun Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt … Er halte die OVG-Entscheidung für ein „Fehlurteil“, erklärte der Prozessbeauftragte der Kläger, Dr. Hans-Peter Vierhaus, und zwar in seinem Zustandekommen wie in seinem Inhalt. Den Sachverhalt habe das Gericht nicht aufgeklärt, zugleich aber Beweisanträge dutzendweise als „unerheblich“ abgelehnt. Schuldig geblieben seien die Richter aber die Erklärung, warum sie die Anträge als unerheblich einstuften. Den Klägern sei die Möglichkeit genommen worden, sich sachgerecht zu äußern. „Grundgesetzwidrig“ sei den Klagenden sogar das rechtliche Gehör abgeschnitten worden: Eine effektive Äußerung der Anwohner zum Tatsachenvortrag der Gegenseite sei unmöglich gemacht worden … «
Zitat des OVG Münster: » …Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet… «
Da fast alle Kommentatoren gleichgeschaltete Meldungen über das Urteil des OVG Münster bringen, zitiere ich hier kurz aus dem Bonner Generalanzeiger » … Das Gericht in Münster hatte über Klagen gegen den nächtlichen Fluglärm am Flughafen Köln/Bonn verhandelt. Jeweils zwei Einwohner aus Siegburg und Lohmar hatten gegen das Land NRW geklagt, unterstützt von den beiden Kommunen Siegburg und Lohmar. Ein fünfter Kläger hatte sich angeschlossen. Nach Ansicht der Kläger steht der Flughafen planungsrechtlich auf unsicheren Füßen, weshalb sie die angebliche Rechtspflicht, den Fluglärm erdulden zu müssen, anzweifelten. Vor dessen Bau beziehungsweise Ausbau hat es nie ein formales Planfeststellungsverfahren gegeben. Es gilt ein sogenannter „fiktiver Planfeststellungsbeschluss“, der den Airport nachträglich legitimieren sollte. Dass das rechtsmäßig ist, hat das Gericht nun abschließend geklärt. „Der Prozessausgang ist eine Enttäuschung für die Region. Sie ist damit um eine Hoffnung beraubt“, sagte Helmut Schumacher, Vorsitzender der Hennefer Ortsgruppe der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn, auf Anfrage. Nun bleibe noch die Hoffnung, ein Verbot des Passagiernachtflugs auf juristischem Wege zu erzielen. Die Lärmschutzgemeinschaft sieht durchaus rechtliche Möglichkeiten. … «
Sehr treffend ist auch der Kommentar aus dem »Niehl muss leiser werden! Blog« Zitat: »… Baut ein Mensch in seinem Garten ein Gartenhäuschen mit Betonfundament, so muss er dafür eine Genehmigung einholen. Tut der dies nicht muss er ggf. sein Häuschen auf eigene Kosten wieder abreißen. So einfach, so verständlich. Baut eine Gemeinde oder ein Land einen Flughafen, muss diese oder dieses ein Planfeststellungsverfahren anstreben. Tut es diese Gemeinde oder das Land nicht, wird ein Gesetz erlassen, dass nachträglich die Betriebsgenehmigungen von bereits sich im Betrieb befindlichen Flughäfen legitimiert. So beschloss der Bund im Jahr 1998, „alle bestehenden Flughäfen vor jeglichen Klagen wegen fehlender Genehmigungsverfahren mit einem Kunstgriff“ zu schützen, so der Kölner Stadtanzeiger in seiner Ausgabe vom 11. Juli 2015. Konkret besagt das vom Bund erlassene Gesetz, dass alle Flughäfen, „die bis Ende Dezember 1958 im juristischen Sinn ‚angelegt‘ waren“ – also die es bis zu diesem Zeitpunkt schon gab – als genehmigt gelten. Der Kölner Flughafen allerdings wurde erst zum 3.1.1959 genehmigt, also nach dieser Frist. Darauf bezogen sich mehrere Kläger, die erreichen wollten, dass für den Flughafen Köln-Bonn ein nachträgliches Genehmigungsverfahren erreicht werden sollte. Erfolglos. Der Flughafenchef Michael Garvens ist sehr erfreut, so der Kölner Stadtanzeiger. Die Nachtflüge gehen unvermindert weiter …«
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21. Juli 2015 Peter Reuter
Leben wir noch in einer Demokratrie ? Was macht die Justiz gegen staatlichen Terror (Gesetzesbruch, Gesundheitsgefahren, vorzeitige Todesfälle durch Nachtflug-Terror für Betroffene)
~~DISQUS~~