15. November 2013
Der NRW-Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW“ ist mit dem Runderlass vom 12.11.2013 offiziell bei den nordrhein-westfälischen Landschaftsbehörden eingeführt worden. Der Leitfaden kann auch im LANUV-Fachinformationssystem (FIS) „Geschützte Arten in NRW“ heruntergeladen werden.
Zitat: »… Die Zielgruppe des Leitfadens sind somit Behörden (Landschaftsbehörden, Planungs- und Genehmigungsbehörden), Gemeinden sowie das interessierte Fachpublikum (Naturschutzverbände, Planungsbüros, Projektierer u.a.). Bezüglich der baubedingten Auswirkungen von WEA sowie der sonstigen naturschutzfachlichen Wirkungen von WEA (z.B. Eingriff ins Landschaftsbild) wird auf die sonst üblichen Prüfmethoden und -verfahren verwiesen. Zielsetzung des Leitfadens sind die Standardisierung der Verwaltungspraxis sowie die rechtssichere Planung und Genehmigung von WEA in Nordrhein-Westfalen. Insofern soll der Leitfaden auch einen weiteren Beitrag zur Beschleunigung der Energiewende in Nordrhein-Westfalen im Einklang mit dem Erhalt der Biologischen Vielfalt leisten … «
Bildquelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Centennial_Wind_Power_Facility_Sunrise.jpg
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