Netto-Markt Dattenfeld

4. Januar 2013
Einwände Netto-Markt Windeck-Dattenfeld

Präambel: Die geltend gemachten Einwände sollen ausdrücklich nicht als Verhinderung dieses Bauvorhabens verstanden werden. Es geht rein sachlich nur darum, grobe Planungsfehler vor der Erteilung einer möglichen Baugenehmigung zu korrigieren, um so wirtschaftlichen Schaden von der Gemeinde Windeck abzuwenden.

Im Rahmen der Offenlage des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs.2 Baugesetzbuch des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Discountmarkt Dattenfeld“ mache ich folgende Einwände geltend:

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  1. Die Bezirksregierung Köln (Abteilung 3 / Dezernat 35 / Städtebau) fordert für Bauvorhaben in der Größenordnung des Bebauungsplans „Discountmarkt Dattenfeld“ … Zitat Anfang: »… Danach sind uns aufgrund der zum Teil schwierigen Rechtslage und der besonderen Bedeutung alle Einzelhandelsvorhaben ab einer Größe von 800 m² Verkaufsfläche zur Zustimmung vorzulegen …« Zitat Ende. Diese positive Zustimmung muß vor der Genehmigung des Planentwurfs und der Erteilung der Baugenehmigung vorliegen, da die Genehmigung und/oder ein Baubeginn ansonsten rechtswidrig sind. Die positive Zustimmung der Bezirksregierung legen Sie bitte Ihrer Antwort bei.
  2. Die Beigeornete der Gemeinde Windeck Frau Thiel bezeichnet sich selbst als Netzwerkerin und hat bei der Bürgermeisterwahl mit Ihren guten Beziehungen zum Landrat des Rhein-Sieg-Krieses geworben. Der geplante Nettomarkt wurde von Frau Thiel als Wahlkampfthema thematisiert. Zitat: » … Jetzt geht’s um den Netto-Markt! Für Dattenfeld wählen … « Zitat Ende. Im Kontext eines weiteren Zitats aus der Imagebroschüre von Frau Thiel, Zitat: » … kenne ich … die richtigen Ansprechpartner in der Kreisverwaltung und in anderen Behörden. So kann ich … Entscheidungen für Windeck erfolgversprechend vorantreiben … « Zitat Ende ist bei der Erteilung der positiven Zustimmung der Bezirksregierung darauf zu achten, dass es sich hierbei nicht um eine durch eine negative Form der Kungelei herbeigeführten Entscheidung handelt, da dieser Punkt im Planungsverfahren vergessen wurde und eine bezirksregierungsseitige Zustimmung schnell herbeigeführt werden muß. Der Entscheidungsweg – wie die Bezirksregierung zu einer möglicherweise positiven Zustimmung kam – ist bitte transparent offen zu legen, um eine mögliche negative Kungelei auf dem kleinen Dienstweg auszuschließen.
  3. Die Bezirksregierung Köln (Abteilung 3 / Dezernat 35 / Städtebau) fordert zudem die Einholung einer positiven Stellungnahme der IHK. Diese kann vom Antragsteller vorher oder parallel eingeholt werden. Legen Sie bitte dar, ob eine positive Stellungnahme der IHK vorliegt. Die Stellungnahme der IHK legen Sie bitte Ihrer Antwort bei.
  4. Auch muß die Gemeinde der Bezirksregierung darlegen, dass die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich des Nettomarktes langfristig gesichert ist, auch wenn der Nettomarkt in ein paar Jahren möglicherweise wieder schließt und der REWE Markt dann möglicherweise schon pleite gegangen ist? Ich bitte um die Beantwortung dieser Frage.
  5. Veranlassen sie bitte eine sog. Tragfähigkeitsberechnung auf Basis des Windecker Einzelhandelskonzeptes. Korrigieren Sie bitte vorher das Einzelhandelskonzept und arbeiten sie den geplanten Nettomarkt in das Windecker Einzelhandelskonzept ein.
  6. Das Planungsbüro Lanzerath stellt in der Ratsvorlage vom 04.10.12 fest, dass der geplante Nettomarkt nicht in Einklang mit dem Einzelhandelskonzept der Gemeinde Windeck ist. Zitat Anfang: » … Desweiteren befindet sich der Standort nicht in der zentralen Verorgungslage Dattenfeld und führt zur Existenzgefährdung des bestehenden REWE Marktes … « Zitat Ende. Stellen sie bitte dar, warum sie trotz der negativen Einschätzungen des Planungsbüros an dem geplanten Nettomarkt festhalten.
  7. In der Auwirkungsanalyse vom September 2012 zur geplanten Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters in Dattenfeld wurde die Berücksichtigung der Ortsteile Rossel, Hoppengarten und Röcklingen vergessen. Bei der Informationsveranstaltung zum Nettomarkt, am 04.06.12 in der Grundschule Dattenfeld wurden diese drei Ortsteile ausdrücklich als Einzugsgebiet genannt. Hier muß durch ein zusätzliches Gutachten nachgebessert werden.

Fazit: Der Planentwurf und der Bauantrag für den Nettomarkt in Dattenfeld kann erst dann genehmigt werden, wenn durch zusätzliche Gutachten nachgebessert worden ist. Ich bitte darum, dass meine fachlichen Einwände mit dem bisherigen Planungsergebnis dieses Bebauungsplans gegenübergestellt und objektiv in Schriftform abgewogen werden. Ich bitte um eine schriftliche Stellungnahme. Diese senden Sie mir bitte zu.

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