Ausverkauf Freizeitpark Dattenfeld

01. Oktober 2014
Einwände gegen die Planunterlagen des Bebauungsplans Nr. 2/16 „Freizeitpark Dattenfeld“,1. Änderung (pdf Download) Im Rahmen der Offenlage des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs.2 Baugesetzbuch des o.g. Bebauungsplans Nr. 2/16 „Freizeitpark Dattenfeld“, 1. Änderung, mache ich folgende Einwände bei der Gemeinde Windeck geltend:
Der Rhein-Sieg-Kreis wird um die Überarbeitung der aktuell schon erteilten Genehmigungen gebeten. Die in den folgenden Punkten am Beispiel der sog. »Park-Residenz« geschilderten Problematiken gelten grundsätzlich auch für den gesamten Bebauungsplan Nr. 2/16 „Freizeitpark Dattenfeld“.

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Einwände:

Grundflächenzahl:

Keller und Tiefgaragen:

Einbezug des Kreisbauamtes und der Unteren Wasserbehörde:

Mischwasserproblem und dauerhafte Einleitung:

Unrechtmäßiger Bebauungsplan:

Fehlerhaftes Baugenehmigungsverfahren und fehlerhafte Bauleitplanung:

Gesonderter Artenschutzbeitrag:

Lokale Hintergründe:

Die folgenden örtlichen Verhältnisse wurden beim Bebauungsplan nicht berücksichtigt:

Download Einspruch Bebauungsplan als pdf

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~~DISQUS~~