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Windecker Vorsätze für das neue Jahr 2018

26. Dezember 2017
Weihnachten ist vorbei, das neue Jahr hat noch nicht begonnen. „Zwischen den Jahren“ – das ist die Zeit der Rück- und Ausblicke und der guten Vorsätze auch für das neue kommunal politische Windecker Jahr. Für die Erledigung des kommunalen Aufgabenkataloges wie z.B. Soziales, Bauen und Wohnen, Verkehr, usw. wird die Gemeindeverwaltung von den Bürgern bezahlt. Der von den Bürgern gewählte Gemeinderat überwacht den Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung, insbesondere die Ausführung der Beschlüsse. Der Bürgermeister soll dann die Beschlüsse des Gemeinderats ausführen. Soviel zur Theorie. In Windeck läuft das nicht ganz so mustergültig.

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Immerhin entscheiden der Gemeinderat und die Ausschüsse über Dinge die sie nicht selbst erarbeitet haben und über deren Sachlage sie sich informieren müssen. Das kann zeitlich aufwendig sein und übersteigt möglicherweise den Aufwand den der Eine oder die Andere bereit ist aufzubringen oder aufbringen kann. Daher verlässt man sich fast immer auf die Beschlussempfehlung der Gemeindeverwaltung, ohne sich eine wirklich eigene Meinung zu bilden. Gelegentlich gibt es Rückfragen, aber fast immer genehmigt der Gemeinderat das, was die Verwaltung vorschlägt. Möglicherweise verschwimmen hier, aufgrund des langjährigen miteinander über Generationen hinweg, auch die Zuständigkeiten und es werden auch fragwürdige Entscheidungen getroffen. Und das ist genau das Problem, was sich auch wieder im abgelaufenen Jahr 2017 herauskristallisierte. Einmal gewählt, sind die alt eingefahrenen Strukturen intransparent und man schottet sich regelrecht von den Bürgern ab. Man meint zu wissen, was gut für Windeck ist – in Wirklichkeit aber wird möglicherweise nach Parteienproporz entschieden. Das sind oft nicht die für Windeck besten Lösungen. Insbesondere der Bürgermeister und der Bauamtsleiter nutzen diese Situation, um möglicherweise sehr fragwürdige und nicht entscheidungsreife Dinge durch den Rat zu jonglieren und den Bürgern dann regelrecht aufs Auge zu drücken. Auch werden Dinge gerne hinter verschlossenen Türen entschieden und so Mitspracherechte beschnitten. Man kennt sich halt und eine Hand wäscht möglicherweise die andere. In 2018 könnte sich das zum Wohle aller Bürger ändern. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Dieser Beitrag wurde am 27.12.17 auch auf windeck24.info veröffentlicht.

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Bildquelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Tuerkette_01_(fcm).jpg#/media/File:Tuerkette_01_(fcm).jpg

Kommentar

07. September 2018 Thomas Mann

Gestern war mal wieder eine Bürgerversammlung bzgl. der Hauptstraße. Oder besser gesagt eine Alibi-Veranstaltung. Auf konkrete Fragen gab es wieder mal keine konkreten Antworten. Und auf die Frage ob es eine Obergrenze bzgl. der Kosten gibt, sagte man nur das müßte man nach der Ausschreibung abwägen. Ein klarer Hinweis dafür, das die Gemeinde die teilweise unsinnige Planung durchziehen will, egal wie hoch die Kosten nachher für die Anlieger sind.

30. Dezember 2017 Bernd Andree

Ja, ja, ja, es ist schon vieles undurchsichtig was Rat und Verwaltung in Windeck so mauscheln. Doch gibt es nicht auch Erfreuliches zu berichten? „Endlich Klarheit für die Bürger“ -Die voraussichtlichen Kosten für den Umbau der Hauptstraße (in Dattenfeld) jetzt bekannt gegeben-, heißt es im Extra-Blatt vom 30.12.2017. Ist doch erfreulich, oder? Doch nimmt man diese Nachricht genau, dann besteht eher Klarheit über die Unklarheit. Denn voraussichtlich 10,96 €, heißt nicht klar 10,96 €. Es gibt also noch Raum, sowohl nach oben wie auch nach unten. Letzteres wäre wohl erfreulich. Erfreulich ist auch nicht, was der Baufachbereichsleiter Guido Broich hinsichtlich der Kosten damit meint, wenn er sagt, dass der Straßenausbau ohnehin wegen des schlechten Zustandes der Gehwege, der Entwässerungsanlagen und der Beleuchtung in ein paar Jahren fällig geworden wäre. Wenn er davon ausgeht, dass die Kosten für die Erneuerung bzw. Instandsetzung der Entwässerungsanlagen in den 10,96 € enthalten sind, dann gibt es tatsächlich noch Raum nach unten. Denn Erneuerung und Instandsetzung von Abwasseranlagen können nach der Windecker Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwassersatzung, nicht auf die Anlieger umgelegt werden, sondern müssen aus den laufenden Abwassergebühren finanziert werden. Mag ja sein, dass die Windecker Verwaltung gute Vorsätze für das neue Jahr hat und diesen Umstand schon allein aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit beachtet und den Kostenanteil der Anlieger senkt. Das wäre dann besonders erfreulich.

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