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Stromkonzessionsvertrag und Erster Verfahrensbrief

2012-05-09 Anregungen und Beschwerden gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zum Thema:

Stromkonzessionsvertrag und Erster Verfahrensbrief

Gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen rege ich folgendes an:

Der Gemeinderat der Gemeinde Windeck möge bei seiner nächsten Sitzung folgendes beschließen:

Der Rat der Gemeinde Windeck beschließt die Überarbeitung des Stromkonzessionsvertrags und des ersten Verfahrensbriefs, bevor dieser an die potentiellen Bieter versandt wird. Die angeregten Verbesserungen werden ein gearbeitet.

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Begründung:

Der Stromkonzessionsvertrag und der erste Verfahrensbrief sind teilweise verbesserungswürdig. Ohne diese Korrekturen hat die Gemeinde eine schlechtere Verhandlungsposition, es kann gemeindeseitig kein Konzept zur rationellen und umweltgerechten Deckung des Energiebedarfs erarbeitet werden und ortsansässige Firmen werden vom beauftragten EVU z.B. bei den Gewerken Elektro und Tiefbau nicht bei der Vergabe von Leistungen berücksichtigt.

Leider wurden diese Unterlagen erst mit der letzten Änderung vom 09.05.2012 im Ratsinformationssystem der Gemeinde veröffentlicht, weswegen ich auch um die Berücksichtigung meines vermeintlich späten Bürgerantrages bitte. Eine frühere Einsendung war nicht möglich, da die Informationen erst spät veröffentlicht wurden. Im Folgenden gehe ich strukturiert auf die Verbesserungsbedarfe ein:

STROMKONZESSIONSVERTRAG (VO_0768_2012_120426_Konzessionsvertragsentwurf_nach_AK.pdf)

  1. § 11 Kommunalrabatt, sonstige Leistungen des EVU Seite 10 von 17 Punkt (3) und (4): Zitat Anfang » … (3) Für den Fall, dass die Gemeinde ein örtliches Konzept zur rationellen und umweltgerechten Deckung des Energiebedarfs aufstellt, wird das EVU sie dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen. Energiewirtschaftliche Daten stellt das EVU in angemessenem Umfang und unentgeltlich zur Verfügung. (4) Im Rahmen eines örtlichen Energiekonzeptes wird das EVU – auf besonderen Wunsch der Gemeinde – soweit dieses wirtschaftlich vertretbar ist, die Gemeinde und ihre Bürger hinsichtlich einer rationellen und energiesparenden Anwendung von Energie unentgeltlich beraten … « Zitat Ende
  2. Erforderliche Änderung im Konzessionsvertragsentwurf: Das Konzept zur rationellen und umweltgerechten Deckung des Energiebedarfs muß als kostenlos vom EVU zu erbringende Leistung direkt mit ausgeschrieben werden. Sowohl die Verwaltung, als auch der Rat der Gemeinde Windeck benötigen für die Konzepterstellung die Unterstützung eines externen Dienstleisters. Wegen der angespannten Haushaltssituation der Gemeinde, werden alle Ausgaben durch Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises dahingehend überwacht, dass z.B. Dienstleistungsaufwendungen für Planungsbüros nur eingestellt werden dürfen, wenn sich die Personalaufwendungen mindestens kostenneutral dargestellen. Dies ist bei dem in Rede stehenden Konzept nicht gegeben, da für konzeptionelle Änderungen – hin zu rationellen und umweltgerechten Deckung des Energiebedarfs – immer eine Startinvestition erforderlich ist. Diese kann die Gemeinde Windeck nur dann aufbringen, wenn umfangreiche planerische Aufwände bereits in der Ausschreibungsphase kostenneutral geleistet werden. Dies ist um so sinnvoller, da das im Ausschreibungsverfahren favorisierte EVU mit dem Zuschlag zum Konzessionsvetrag ohnehin eine Lizenz zum Gelddrucken erhält. Die in Rede stehenden planerischen Aufwände sind vom im Ausschreibungsverfahren favorisierten EVU problemlos zu leisten. Zudem ist diese Planung ein weiterer Indikator für die Gemeinde, ob ein kompetentes EVU beauftragt wird.
  3. Konzessionsvertrag §5 Baumaßnahmen Seite 6 von 17 Punkt (8): Zitat Anfang » … Die Gemeinde nimmt Baumaßnahmen ab und zeigt Mängel auf … « Zitat Ende Die Gemeinde ist nur Vertragspartner OHNE fachliches Know-How. Wie soll das ohne Fachkompetenz durchgeführt werden ?
  4. Konzessionsvertrag §5 Baumaßnahmen Seite 7 von 17 Punkt (12): Zitat Anfang » … Änderungen an den vorhandenen Stromversorgungsanlagen und/oder die Errichtung neuer Stromversorgungsanlagen dürfen in den letzten drei Jahren vor Auslaufen des Konzessionsvertrages nur im Einvernehmen mit der Gemeinde durchgeführt werden, wenn diese Maßnahmen erheblich sind. Eine erhebliche Maßnahme liegt insbesondere dann vor, wenn ihr Umfang insgesamt einen Wert von EUR 50.000 übersteigt … « Zitat Ende
  • Erforderliche Änderung im Konzessionsvertragsentwurf: Der Textabschnitt ist dahingehend um zu ändern, dass folgende Punkte eindeutig interpretierbar sind:
  • In welchen Anteilen werden die Kosten bei Änderungen an Stromversorgungsanlagen auf die Parteien (Gemeinde und EVU) umgelegt ?
  • Kann das EVU vom 01.06.2029 bis zum 31.05.2032 beim Umfang <50T€ alleine entscheiden und die Gemeinde zahlt trotzdem anteilig mit ?
  • Welche Regelung gilt bei Änderungen an Stromversorgungsanlagen für den Zeitraum vom bis zum 31.05.2029 ?

Erster Verfahrensbrief im Verfahren (VO_0768_2012_120426_1_Verfahrensbrief_nach_AK.pdf)

  • Seite 5: Unter D.Eignungsnachweis fehlt die Forderung adäquate Referenzen nachzuweisen.
  • Erforderliche Änderung im Verfahrensbrief: Hier müssen mindestens drei konkret positiv abgeschlossene Projekte – die mit dem Windecker Umfang vergleichbar sind – mit Adressen und Ansprechpartnern genannt werden. Die Gemeinde Windeck behält sich eine Prüfung und einen Besuch der Referenzen vor. Diese Referenzen müssen auch in die unter 2.Wertungskriterien aufgeführten Kriterien gewichtbar sein und in bewertbarer Form eingearbeitet werden.
  • Zitat Anfang » … Seite 10: Gruppe B.Gewährleistung einer sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltfreundlichen leitungsgebundenen Energieversorgung … Verbraucherfreundlichkeit z.B. örtliche Verfügbarkeit des Netzservices und des Notdienstes … « Zitat Ende
  • Erforderliche Änderung im Verfahrensbrief: Hier muß der Nachweis erbracht werden, dass ortsansässige Firmen mit Priorität 1 – über die gesamte Laufzeit des Vertrages – beauftragt werden.
  • Erforderliche Änderung im Verfahrensbrief: Die Auswertung der Ausschreibung gesaltet sich um so schwieriger, je unkonkreter die Abfrage der Kriterien erfolgt. Die Kriterien sollten daher in eine Exceltabelle eingearbeitet werden und den Bietern zum Ausfüllen überlassen werden. Diese vom Bieter ausgefüllte Exceltabelle ist dann auch Vertragsbestandteil.

Ich bitte alle Parteien diesen Antrag zu unterstützen.

Antrag: https://drive.google.com/file/d/1GDCIjd7DRP0oNhUwSf84qb24w_TidSmJ/view?usp=sharing
Bildquelle: https://pixabay.com/de/users/add-44917/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=201057

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blog/stromkonzessionsvertrag-und-erster-verfahrensbrief.txt · Zuletzt geändert: 2023/08/13 17:26 von admin

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