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Neubau eines Netto-Marktes in Windeck-Dattenfeld

30. Juni 2012
Der ursprüngliche Bürgerantrag vom 30.06.12 wurde zurück gezogen, da das Einzelhandelskonzept der Gemeinde Windeck fehlerhaft ist. Falls sich der Gemeinderat erneut mit dem Thema beschäftigen muß, kann der Nettomarkt mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gebaut werden. Der in Dattenfeld geplante Nettomarkt ist im Einzelhandelskonzept der Gemeinde Windeck nicht vorgesehen. Beispielsweise müssen die Prognosen für das geplante Einkaufszentrum in Rosbach, bei der möglichen Realisierung des Nettomarktes in Dattenfeld, nach unten korrigiert werden. Konzentriert sich der Bürgerantrag jedoch nur auf den durch den möglichen Nettomarkt generierten Unfallbrennpunkt, so braucht sich der Gemeinderat inhaltlich nicht mehr mit diesem groben Planungsfehler zu beschäftigen und die Genehmigung wird einfach durch gewunken. Voraussetzung dabei ist allerdings, dass die Mittel für die Beseitigung des durch den Nettomarkt generierten Unfallbrennpunkt – inkl. einer sicheren Fußgängerüberquerung – rechtsverbindlich genehmigt werden und dieser Unfallbrennpunkt vor der Fertigstellung des Nettomarktes beseitigt wird.

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Download als pdf Netto Markt Windeck Dattenfeld §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
Download als pdf Netto Markt Windeck Dattenfeld § 21 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen

Gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen rege ich folgendes an:Der Gemeinderat der Gemeinde Windeck möge bei seiner nächsten Sitzung folgendes beschließen:Der Rat der Gemeinde Windeck beschließt eine sofortige und rechtsverbindliche Überplanung der fußläufigen Wegebeziehungen zwischen dem Platz „Auf der Niedecke“ und dem geplanten Netto-Markt in Dattenfeld. Die Gemeinde Windeck verweigert dem Bauträger solange das Baurecht für den geplanten Nettomarkt, bis die Mittel für die Planung der fußläufigen Wegebeziehungen incl. einer sicheren Fußgängerüberquerung rechtsverbindlich genehmigt sind.nettomarkt_20120607_02 Begründung: Die notwendigen fußläufigen Wegebeziehungen zwischen dem Platz „Auf der Niedecke“ und dem geplanten Netto-Markt in Dattenfeld werden im Einzelhandelskonzept der Gemeinde Windeck nicht berücksichtigt. Der Netto-Markt in Dattenfeld soll bis spätetens März 2013 errichtet sein. Falls Finanzmittel für die Infrastruktur der Gehwege incl. einer sicheren Fußgängerüberquerung der Hauptstraße nicht vor der Erteilung des Baurechts genehmigt sind, wird dieses sehr gefährliche Dilemma für viele Jahre so bleiben. Die Gemeinde befindet sich im Nothaushalt, weswegen jede Investition separat genehmigt werden muß. Eine sofortige Überplanung der Verkehrsbeziehungen (Fußgänger, Pkw, Einbahnstraßensituation) macht auch deshalb absolut Sinn, da die Gemeinde so den Rhein-Sieg-Kreis noch auf die Genehmigung der entstehenden Mehrkosten sensibilisieren kann. Falls der Rat der Gemeinde Windeck und die Gemeinde den Planungen zum Netto-Markt zustimmen bzw. das Baurecht erteilen, ohne die beantragte Überplanung der Verkehrsbeziehungen vorher umzusetzen, so geschieht das wider besseres Wissen. Mögliche Konsequenzen verkehrstechnischer Art, wie beispielweise Unfälle an denen Fußgänger oder Fahrradfahrer beteiligt sind, die zwischen dem REWE Markt auf der Niedecke und dem geplanten Netto-Markt pendeln, sind ohne die Umsetzung dieser beantragten Planung vorprogrammiert. Die Gemeinde trägt also bei nicht Genehmigung dieses Bürgerantrags eine Mitverantwortung für mögliche Unfälle. Ich bitte alle Parteien diesen Antrag zu unterstützen.

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blog/neubau-eines-netto-marktes-in-windeck-dattenfeld.txt · Zuletzt geändert: 2023/08/13 17:26 von admin

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