Windecker Lokalpolitiker sollen mit Windrädern keine Kasse machen

11. April 2016

Leserbrief zu den Bestrebungen der Gemeinde Windeck Konzentrationszonen für Windräder auszuweisen.

Vorweg geschickt sei, dass die Nutzung der Windenergie in Windeck grundsätzlich positiv ist. Eine positive Bewertung der Windhöffigkeit vorausgesetzt (genau das muß aber noch ermittelt werden). Allerdings sollten alle damit verbundenen Einnahmen der Gemeinde selbst zu Gute kommen.

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Dank der Windkraft werden jedes Jahr Hunderte Millionen Euro an private Landbesitzer in Deutschland ausgeschüttet. 24.867 Windräder wurden Ende 2014 in Deutschland gezählt. 1.766 kamen laut Bundesverband Windenergie im vergangenen Jahr neu dazu. Die Betreiber dieser Anlagen erhielten Jahr 2013 rund 3,5 Milliarden Euro Einspeisevergütung. Zwischen 3 und 13 Prozent davon gehen an die Landbesitzer – je nachdem, wie gut sie verhandelt haben. Und das 20 Jahre lang. Konzentrationszonen für Windräder sollten aber nur dort ausgewiesen werden, wo die Gemeinde Windeck oder der Staatsforst NRW Eigentümer der Flächen sind. Konzentrationszonen auf Privatflächen sollten vor deren Ausweisung durch einen Flächentausch zu Gemeindeland umgewandelt werden. Auch sollten Windräder nicht auf den Flächen von Gemeinderäten und deren Verwandtschaft errichtet werden, da dies mit Bereicherung im Amt gleichzusetzen ist. Besitzer von Flächen, die im Gemeinderat oder dessen Ausschüssen sitzen, müssen sich vor Abstimmungen zu dem Thema öffentlich erklären und der Abstimmung fern bleiben.
Unser Rechtssystem setzt darauf, dass die betroffenen Gemeinderäte ihre Befangenheit selbst offenbaren, was häufig deshalb nicht geschieht, weil geschwiegen wird, um den eigenen Profit zu sichern. Wer lässt sich oder seiner Verwandtschaft schon gerne einen Pachtertrag von ca. 100.000,- Euro pro Jahr pro Windrad entgehen.
Leider sollen, nach dem Willen der Windecker Gemeinderäte, die Besitzverhältnisse anonym bleiben und somit soll nicht öffentlich werden, wer mit den Pachterträgen Geld verdient. Nur vergessen die Gemeinderäte, dass sie ab sofort nicht mehr so argumentieren können, das die Erträge aus der Windenergie der Allgemeinheit zugute kommen. Denn es profitieren nur diejenigen davon, die Einblick in das Verfahren haben. Besser wäre es von vorneherein kein Geheimnis daraus zu machen, wer mit den Pachterträgen einen fetten Gewinn macht. Oder möchten die Gemeinderäte die Besitzverhältnisse der Windvorrangflächen einfach nur solange wie möglich verschleiern ?

Lesen sie auch den Antrag dazu; hier als pdf Download.

Quellen:https://www.ardmediathek.de/video/report-mainz/wie-lokalpolitiker-mit-windraedern-kasse-machen/das-erste/Y3JpZDovL3N3ci5kZS8xNDk2ODY2OA
Wie Lokalpolitiker mit Windrädern Kasse machen, 27.01.2015 REPORT MAINZ. Viele Bürgermeister und Gemeinderäte stimmen über Flächen für Windräder ab, obwohl sie Äcker im betroffenen Gebiet besitzen. Die Pachteinnahmen sind für Lokalpolitiker ein verlockender Zuverdienst.
Bildquelle: By Wind turbine arriving! by sylvia duckworth, CC BY-SA 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=115736785

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Kommentar

01. August 2016 Torsten Hoffmann

Ganz aktuell in der ARD:

Wie unverschämt Lokalpolitiker mit den ihnen genehmen Standorten der Windindustrieanlagen private Kasse machen, lässt sich HIER:

http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/exclusiv-im-ersten-der-kampf-um-die-windraeder-102.html

gut anschauen.

Und, dass in Folge weniger betuchte Menschen ihre explodierende Stromrechnung kaum zahlen können, ist der maßlos gierigen Lobby der Anlagenbauer und Investoren ohnehin egal. Ihre Kassen füllen sich quasi wie ein Perpetuum Mobile durch Konstruktion der EEG-Umlagen, die trotz gewichtiger Ankündigungen des Wirtschaftsministers Gabriel nicht gefährdet sind.

Ein Lehrfilm aus und für die Praxis.

Und auch in Windeck werden sicher schon versucht, diverse Schäfchen in Trockene zu bringen. Das altbewährte „Windecker Landrecht“ eben…

22. Februar 2016 Bernd Andree

Sollte es tatsächlich so sein, dass Gemeinderatsmitglieder ihre Möglichkeiten nutzen, Windräder auf ihren eigenen oder den Grundstücken ihrer Verwandtschaft zu platzieren um damit Geld zu verdienen, dann kann man diesen Antrag nach § 24 GO nur begrüßen. Allerdings: Erfolgreich wird er nicht sein. Erst recht, so kann ich aus eigener Erfahrung berichten, wird die Kommunalaufsicht keine Hilfe sein, diese Verquickung von Entscheidungen einzelner Ratsmitgliedern mit ihren privaten Interessen zu verhindern. Diese Behörde hatte sich schon einmal mit einem solchen Fall in der Gemeinde Windeck zu befassen. Es ging darum, ob es zu beanstanden wäre, wenn auf der einen Seite Amts- und Mandatsträger mit der privaten Firma WTE einen Betreibervertrag abgeschlossen haben, welcher den Bau von Regenwasserkanälen in Millionenhöhe vorsah, auf der anderen Seite aber der genannte Personenkreis -ohne besonderes Verfahren- vom Anschluss- und Benutzungszwang für diese Anlage ausgenommen wurde. Man muss wissen, dass es sich bei der Freistellung vom Anschluss- und Benutzungszwang um einen hoheitlichen Verwaltungsakt handelt, der nur dem Bürgermeister bzw. dem Gemeinderat vorbehalten ist. Jedenfalls hatte die Kommunalaufsicht an diesen Vorgängen nichts zu beanstanden.

~~DISQUS~~